§40 BNatSchG, Ursprungsgebiete, Artenfilter als Instrumente für den Artenschutz und die Förderung der Biodiversität
GeisenheimDer § 40 BNatSchG regelt das Ausbringen von Saatgut und Pflanzen in der freien Natur. Primär soll mit den Regelungen im §40 BNatSchG unsere Flora vor Neophyten geschützt werden, aber […]